Internationales Championat der FCI

Um den Titel eines „Internationalen Champions der FCI“ zu erlangen muss ein Hund:

1) einer gemäß der Rassennomenklatur der FCI von der FCI definitiv anerkannten Rasse angehören;

2) in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen sein (Eintragungen im Anhangregister genügen nicht).

3) reinrassig sein. Er kann als reinrassig anerkannt werden, wenn von ihm ein Ahnennachweis über mindestens 3 vollständige Generationen (14 Hunde) vorliegt, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Anhangregister (FCI-Vorstand, Mailand, Juni 2015) eingetragen sind , d.h. der Name des Hundes mit den Initialen des von der FCI anerkannten Zuchtbuches/Anhangregisters und der Eintragungsnummer.

Außerdem müssen die Bedingungen für die Vergabe der verschiedenen Anwartschaften (CACIB, CACIT, CACITR, CACIL, CACIAG und CACIOB), die in den verschiedenen internationalen Reglementen der FCI erläutert werden sowie die im Reglement für das internationale Championat hierunter aufgelisteten Anforderungen eingehalten werden.

Reglement

Antragsformulare